Schriften

 

 Aktivitäten des BfArM im Internet

H.G. Schweim

Einladungsvortrag zum  Online Symposium für Krankenhausapotheker

am 2.11.02 in Reinbeck bei Hamburg

 

Ich möchte Ihnen etwas erzählen über die IT-Systeme, die das BfArM hat und wie Sie z.Zt. und auch in naher Zukunft davon profitieren können. In naher Zukunft ist für mich ein wichtiger Punkt. Sie wissen vielleicht, dass die vormalige und jetzige Bundesregierung ein Verbraucherinformationsgesetz geplant hatte und im Rahmen dieses Verbraucherinformationsgesetz werden eine ganze Reihe von Rechten für Verbraucher, Zugriff auf Daten zu haben gestärkt und in Vorbereitung dessen sind wir auch dabei, daran zu arbeiten mehr als früher im Bereich der Online-Dienste anzubieten als BfArM. Das BfArM war ja in vielen Dingen immer sehr restriktiv mit seinen Daten, z.T. sehr zu Recht, weil es schützenswerte Daten der pharmazeutischen Unternehmer sind, z.T. zu Unrecht, weil die Sachen fehlen. Wir haben eine ganze Reihe von IT-Systemen. Wir sind gerade dabei ein IT-System, das hier steht, (DocuBridge) einzuführen, das unsere internen Daten verwaltet. Warum das eine Rolle spielt sage ich Ihnen gleich noch. Wir haben einen Aktenstandort- und Nachweissystem und wir sind dabei, ein neues System für UAW-Wirkungen aufzubauen. Ich möchte Ihnen über den letzten Punkt etwas erzählen-und zwar haben wir ein Internetangebot, in dem Informationen sind, die keine Datenbanken sind, sondern einfache Textinformationen, das werde ich Ihnen gleich darstellen. Dann haben wir eine Musterfach- und Gebrauchsinformations-Datenbank, die frei zugänglich ist, die auch keine Kosten erzeugt – und wir haben das Arzneimittelinformationssystem (AMIS) mit arzneimittelspezifischen Daten, dieses ist kostenpflichtig, der Zugang kann nur über das DIMDI erfolgen und das ist der Punkt, wo sich vermutlich etwas ändern wird, wenn das Verbraucherinformationsgesetz kommt. Dann wird vermutlich dieser Zugang kostenlos sein. Dramatisch teuer ist der Zugang nicht, weil er keine Lizenzkosten hat sondern nur Mehrwertdienstkosten und die Anmeldung beim DIMDI. Das war bisher mit der pharma-zeutischen Industrie so vereinbart, damit gerade nicht jedermann draufguckt, sondern eine gewisse Hürde existiert. Meine letzte Erinnerung daran vom Mai des letzten Jahres war, dass es im ¼ Jahr 25 DM Zugangsgebühr plus entsprechende Dokumentgebühr kostet, die damals zwischen 50 Pfennig und 1 DM pro Dokument war. Die neue Preispolitik des DIMDI ist mir an dieser Stelle nicht bekannt. Reden wir als allererstes über das was wir so haben, das Internet-Angebot www.bfarm.de ist relativ einfach. Wir sind gerade dabei unsere Web-Seite neu zu konstruieren. Das wird in wenigen Monaten einen neuen Auftritt geben, aber auf der ersten Seite sehen Sie eben hier diese Dinge und ich möchte aus den ganzen Dingen, die wir hier haben, zu denen all diese Informationen da sind, nur ganz kurz eingehen auf den Bereich der Pharmakovigilanz. Es werden alle Arzneimittelschnellinformationen da veröffentlicht. Es ist das Ziel, die Fachöffentlichkeit und die Verbraucher zu informieren, z.B. war jetzt ein großer Bericht:  „Wir stehen wir, was ist Stand der Dinge zur Hormonersatztherapie“ und ähnliche Dinge. Die Folien können Sie alle nachher bekommen, insbesondere die, bei denen sehr viel draufsteht, die sozusagen als Informationsfolien gedacht sind, es ist daher nicht sinnvoll sich das jetzt alles aufzuschreiben.

 

Zweiter Bereich: wir haben Veröffentlichungen zum Stufenplanverfahren, auch hier keine Datenbank, als einfache Texte und im Rahmen dieses Bereiches haben wir auch die Meldebögen, die online da sind und die man sich herunterladen kann und dann leider im Moment noch in Papier ausdrucken muss. Wir sind dabei, ich komme am Schluss darauf zurück, auch in diesem Bereich weiter elektronisch zu arbeiten. Wir werden in einiger Zeit ein elektronisches Meldeverfahren haben.

 

  

Bereich Datenbank für Fach- und Gebrauchsinformation

 

Hier haben wir wirkstoffbezogene Texte ohne arzneimittelspezifische Angaben, d.h. Waren-zeichen der Firmen u.ä. sind nicht vorhanden, aber es gibt dort einen Text für Paracetamol o.ä.. Der Hauptsinn ist, das die Antragsteller die Generika beantragen wissen, in welche Richtung das geht, was wir schon einmal als Texte genehmigt haben. Ich glaube allerdings auch, daß es für den im Krankenhaus tätigen Pharmazeuten interessant sein kann mal zu vergleichen, wie ist die reale Ausbietung (beispielsweise in der Roten Liste) und was ist das, was sozusagen der Standardtext, der Stand der Zeit ist, der vom BfArM eingestellt worden ist. Die werden permanent aktualisiert. Es sind in der Größenordnung von 600 Mustern z.Zt. in diesem System. Geplant, und daran wird im Moment gearbeitet, ist ein semiautomatischer Transfer zum Internetangebot. Semiautomatisch heißt, es muß eine Freigabe davon erfolgen, die immer noch manuell ist und nicht elektronisch und es werden die Entwürfe zur Muster- und Fachgebrauchsinformationen zur Fachkreisdiskussion auch ins Netz gestellt. Das wäre der zweite Punkt, wo ich einen Ansatzpunkt für einen Apotheker in der Krankenhausapotheke sehen würde, dass man hier einen Beitrag leisten kann, wenn man abweichende Meinungen hat und dort eben entsprechend Muster kommentieren kann. So sieht das aus. Im Moment noch sehr, sehr einfach, indem Sie hier z.B. auch eingeben was Sie wählen, das ist mit einem entsprechenden Scrollbar versehen, da können Sie alle entsprechende Muster entnehmen, die Ablage ist geordnet nach Wirkstoffen und in der Regel sind FI und  GI im System drin, bei kombinierten ist die SPC drin. Sie können sich die Dinge auch als RTF-Dateien downloaden. RTF ist bei uns das Textinstrument der Wahl weil es:

a)      relativ virenarm ist und b) relativ veränderungsresistent, nicht für Spezialisten, ich kann das selbstverständlich, aber es ist nicht leicht möglich, auf unseren Rechner RTF-Formulare zu manipulieren, so das wir eine relative Sicherheit haben, daß die von uns eingestellten Texte auch unverändert bleiben. Dort könnte man also entsprechend vorgehen.

 

Wir sind im Moment dabei daran zu arbeiten, das wir diesen Teil durch internen Datentransfer an den AMIS-öffentlicher Teil geben. Da sind größenordnungsmäßig jetzt 300 entsprechende FI und GI drin, das geht zurück auf die europäische Gemeinschaft, die für die Parallelim-

porteure einen vereinfachten Zugang vorgeschrieben hat, zu den FI und GI der pharmazeu-tischen Unternehmer. Da sieht man mal wieder so schön, sag ich ich jetzt mal ein bißchen in  Klammern, daß die wirtschaftlichen Aspekte und nicht die Arzneimittel-Aspekte im Vorder-grund stehen. Es hat nie jemand danach gefragt, wie ist es mit der Information der Verbraucher, aber dass die Parallelimporteure Schwierigkeiten haben an die FI und GI heranzukommen, sie müssten nämlich tatsächlich eine Packung kaufen, das sind enorme Investitionen, die dann von den Gewinnen nicht wieder eingedeckt werden, was dazu geführt hat, daß die Europäische Kommission uns verurteilt hat, das kostenlos zur Verfügung zu stellen und da es zigtausende von Parallelimporteuren gibt haben wir keinen anderen Weg gesehen, als den der Veröffentlichung über das Netz, aber davon profitieren jetzt sozusagen indirekt alle. Ich erinnere mich immer an den Witz über den Schneidermeister, der sich fürchterlich über seinen Lehrjungen ärgert und mit einem Bügeleisen nach ihm wirft. In diesem Moment kommt gerade die Frau vom Meister durch die Tür, wird am Kopf getroffen und der Schneidermeister sagt: „auch gut“. Ich entschuldige mich bei den anwesenden Damen über die Frauenfeindlichkeit dieses Witzes. Es war nur gedacht Ihnen zu erläutern, das sozusagen ein falscher Auslöser zum richtigen Effekt, hier in dem Fall im Sinne des Schneidermeisters sein kann, oder hier Verbesserung der Information durch wirtschaftliche Fragestellung.

 

So, jetzt möchte ich relativ lange mit Ihnen über das Arzneimittelinformationssystem reden. Im Moment, wie gesagt, müssen Sie dafür noch zahlen, in naher Zukunft wahrscheinlich nicht mehr. Zwei Disclaimer sind hier drauf:

1.      Punkt: Blut und Blutprodukte sind nicht komplett erfaßt. Das hat historische Gründe, die sind in der Verantwortung des PEI. Die pflegen dieses System mit, aber bei der BGA-Aufteilung muß ich gestehen, sind die Kollegen sehr schlecht bedient worden, die haben sehr wenige DV-Fachleute bekommen, deswegen haben die dort ein Defizit.

2.      Punkt: alles was Sie da finden und was noch nicht nachzugelassen ist im System, das kann den rechtlichen Stand des Art. 3 § 7 AMG von 1978 widerspiegeln und ist in dem Teil nicht aktuell. Das muss man einfach so sehen. Das ändert sich aber gerade dramatisch. Wir haben größenordnungsmäßig etwa 5000 Produkte, die nicht im Nachzulassungsverfahren angefangen worden sind zu bearbeiten und das wird in naher Zukunft dann eben zu Ende sein.

 

Es sind unglaubliche Datenbestände. Dieses hier ist vielleicht als Vergleichsgrößenordnung wichtig. Es sind über eine Millionen DE (Dokumentationseinheiten) im Rechner selbst und nur ein ganz, ganz kleiner Teil davon, nämlich weniger als die Hälfte ist im öffentlichen Teil vorhanden. Bestimmte Dinge sind aus juristischen Gründen getrennt, rechnerisch, z.B. Rechtsangelegenheiten o.ä., oder unser internes Antragsbearbeitungssystem und wir haben verschiedene Derivate davon, auf die ich nicht eingehen möchte. Was ist innerhalb dieser Dokumente sozusagen vorhanden: aktuelle Arzneimittel und Arzneimittelhistorie. Die Arzneimittelhistorie spielt eine ganz verrückte Rolle bis hin zu staatsanwaltschaftlichen Entwicklungen, die dann fragen, wie war der Zulassungsstatus des Arzneimittels X im Jahre Y, weil es hat einen Schaden verursacht. Und da der Arzneimittelzulassungsstatus im ständigen Fluß ist durch Änderungsanzeige, ist die Pflege dieser Historie ungeheuer aufwendig. Wir haben schon den Fall gehabt, das eine Änderungsanzeige eines Arzneimittels im Hause war bevor die Zulassung ausgesprochen wurde und dieses zeigt, mit welcher Frequenz pharmazeutische Unternehmer den Zulassungsstatus Ihrer Produkte ändern, also ein wichtiger Punkt. Ein kleiner Vergleich zwischen der ABDA-Datenbank und dem AMIS. Der wichtigste Punkt ist, die ABDA bildet im Handel befindliche, das AMIS verkehrsfähige ab, d.h. die brauchen nicht im Handel zu sein, wären aber in Deutschland verkehrsfähig. Dahinter verbirgt sich der große Anteil von Exportzulassungen, es gibt also Massen von Zulassungen nur für den Export, die in Deutschland nicht in den Handel gebracht werden. In der ABDA sind verkehrsfähige internationale dabei, also über 73‘er Einzelimport. Wir haben nur die zentral zugelassenen, also keine tschechischen, französischen o.ä. Arzneimittel. Die ABDA ist an der Stelle allerdings nicht vollständig. Die ABDA bildet zusätzlich das Apothekensortiment ab und hat zusätzlich einen Teil aktuelle Informationen. Bei uns ist eben der Vorteil, das wir sehr viele Stoffinformationen haben (ich komme darauf noch) und das wir auch Arzneimittel dabei haben, die z.Zt. aber nicht zeigen, weil sie noch in der klinischen Prüfung sind. Auch dieses wird im Verbraucherinformationsgesetz sich vielleicht ändern. Sie wissen vielleicht, daß viele Menschen gerne in klinische Prüfungen hinein möchten, z.B. bei onkologischen Anwendungen und da wird auch von der Regierung darüber nachgedacht, daß man dieses dann frei zugänglich machen kann und das letzte ist eine eigene  Datenbank, die Arzneimittelbezeichnungsverordnung, die die amtlich vorgeschriebene Bezeichnung des Arzneimittels abdeckt. Das ist ein rein technischer Überblick. Ich wollte hier nur kurz darauf eingehen, das dieser winziger Teil das ist, was man öffentlich sieht, alles andere nicht und, hier in der Spalte rot unterstrichen, die Sachen die da drin sind. Ich will da nicht im einzelnen darauf eingehen und will auf diese Folie auch nur ganz kurz eingehen. Das ist der technische Hintergrund der ganzen Geschichte. Die sind physikalisch getrennt voneinander (die beiden Rechner) greifen aber auf ein gemeinsames Speichersystem zu und sind dann sozusagen verbunden über Oberflächen, wie hier unten beispielsweise AMIS für die Öffentlichkeit mit den Output-Interfaces. Wir haben einen Archiv-Roboter, der jede Nacht alles sichert was wir da haben. Im Moment läuft der 23,5 Stunden, weil wir so viele Daten haben. Wir haben also ein Problem die demnächst noch zu sichern. Aber insgesamt sehen Sie 1,3 GB von 5 GB, alles wird täglich aktualisiert. Ich zeige das eigentlich nur für den Fall, das jemand Sorge hat, das hier auf die Rechner zugegriffen werden kann und die Daten verändert werden können. Da die physikalisch getrennt sind, ist das nach unserem Wissen technisch unmöglich. Ich habe schon gesagt zugelassene Arzneimittel, Stoffdatenbank und Historischer Markt, hier eben auch solche Dinge wie Hilfstoffe, Verunreinigung und nicht verkehrsfähige Stoffe, die im System sind und die Informationen darüber enthalten. Die Folie möchte ich überspringen und möchte gleich auf wichtige Fakten kommen. Es gibt immer, und zwar ist das historisch bedingt so merkwürdige Abkürzungen in dem System. Das liegt daran, daß das ursprünglich mal ein Synex-Grossrechnersystem war mit einem Betriebssystem, was z.B. keine Umlaute konnte und daher gibt es so historische Dinge die noch etwas veraltet sind. Bis zum Jahr 2007 werden wir umgestiegen sein in die UNIX-Welt und dann wird das alles nicht mehr sein, aber an der Stelle wirkt das System häufig altbacken. Weil man sich einfach daran gewöhnt hat, daß heute Oberflächen so was können. Das muss man sich also genau im Detail angucken wie die Sachen sind. Und ein zweiter Punkt der altbacken wirkt. Sie werden das gleich sehen wenn wir uns das im Detail angucken, es wird immer auf einen Stammsatz der Daten Bezug genommen, wenn Änderungsanzeigen sind und das ist etwas kompliziert in der Auswertung.

 

Im stofflichen Teil sind Informationen zu Wirkstoffen, Hilfsstoffen, usw., das sagte ich schon, wichtig vielleicht in dem einen oder anderen Fall Verpackungsmaterialien und dann die klassischen Nummernsysteme, wie z.B. die CAS-Nummer oder die ASK-Nummer. Zu den europäischen Verfahren: es ist so, dass es keine rechtliche Verpflichtung für uns gibt europäische Arzneimittel aufzunehmen, wir uns aber bemühen, das zu tun. Wir haben z.Zt. auch noch die Kapazitäten, daß alle europäisch zugelassenen Produkte im System sind. Ob wir das dauerhaft halten können bei den Sparmaßnahmen weiß ich nicht. Das Problem ist, das wir die Zeitverzögerung haben und das wir schon die sogenannten Parallelimporte, die es eigentlich nach dem Gesetz nicht gibt, denn was europäisch zugelassen ist, ist überall verkehrsfähig, das wir diesen Teil nicht erfassen. Ich komme da gleich noch darauf zurück.

 

Die Web-Search mit der wir das machen können bietet Ihnen dann ein solches System an, ist eigentlich immer einfach zu verstehen. Hier der Bereich der Bool’schen Operatoren, mit dem man verknüpfen kann. Vorbesetzt sind diese drei Dinge und Sie können dann jedes einzeln definieren, aber nur über Auswahlfeld. Sie können aber beispielsweise nach dem ATC-Code suchen. Sie können nach bestimmten Klassifikationen, wie Phytopharmakon suchen und so weiter und so fort. Und wann immer Sie Probleme haben, können Sie auch den AZ-Button drücken, der Ihnen dann Hilfsmenüs anbietet. Dieser Teil glaube ich, ist inzwischen relativ komfortabel gelöst. Bei den Handelsnamen müssen Sie immer ganz genau hingucken. Es ist sehr, sehr schwer dieses alles entsprechend zu finden, weil der Handelsname auf den zugelassen ist, nicht immer unbedingt der Handelsname ist, den man gewöhnt ist. Es ist relativ unwahrscheinlich, daß Sie dieses Produkt unter Aspirin direkt ct Bayer suchen. Das suchen Sie unter Aspirin direkt. Aber so ist der offizielle Handelsname. Deswegen die Trunkierungszeichen, die Sie üblicherweise kennen, hier eingesetzt werden können. Und es gibt eine zweite Besonderheit. Bei europäischen Zulassungen ist die Art der Packungsgröße Bestandteil des Arzneimittel-Namens. Das ist Europäische Regel, so dass man auch hier mit Trunkierungen arbeiten muß, aber Stern und Fragezeichen, in der üblichen Weise, wie Sie das kennen, ist verwendbar.

Die Art der Anwendung ist eben entsprechend angegeben. Da gibt es einige sehr behördliche Ausdrücke, d.h. eben nicht nur einnehmen, sondern Einnehmen nach Auflösen, usw. Muß man einfach wissen, was man tun will oder was man sucht oder aber wieder im Display suchen und auswählen.

Das ist glaube ich eine interessante Frage: Die Zahl der arzneilich-wirksamen Bestandteile gehen von 0, es gibt Arzneimittel die haben Null wirksame Bestandteile bis 63 und  es gibt Arzneimittel, die haben nur noch Hilfsstoffe. Da gibt es also ein berühmtes Arzneimittel, das hatte früher Avena-Sativa-Urtinktur als wirksamen Bestandteil. Und dann war Avena-Sativa nicht mehr positiv monographiert, was man sich gut vorstellen kann, denn gegorener Hafer wirkt nicht so richtig fürs Schlafen und daraufhin hat der pharmazeutischer Unternehmer gesagt: nein, das ist ein Geschmacks-Korringens. Ich will das mein Patient glaubt, daß die Tropfen immer noch so schmecken wie früher und da ist der wirksame Bestandteil geschmackskorringens geworden und daraufhin hat dieses Arzneimittel null wirksame Bestandteile. Ich kann Ihnen aber versichern, daß es die Nachzulassung nicht überleben wird. Dann finden Sie dort noch über den Phytopharmakon-Code eben auch Produkte, die gemischt oder rein sind. Der wird hoffentlich verschwinden nach der Nachzulassung, weil das ja keine rationale Zusammensetzung ist.

 

Sie finden Angaben zur Darreichungsform: Film-Dragees, Lack werden z.Zt. nicht verwendet. Über die einzelnen anderen brauche ich im Moment nichts zu sagen. Und dann wird der ATC-Code verwendet, aber nicht 100% ganz genau so, wie er ursprünglich mal veröffentlicht worden ist. Es gibt einzelne Modifikationen. Der ATC-Code hat aus meiner Sicht seine Halb-wertzeit auch erreicht. Er drückt in manchen Arzneimittelgruppen das Arzneimittel sehr genau aus, in anderen sehr pauschal. Manchmal ist die dritte Stufe von der an z.B. die Änderungsanzeige bei Stoffen nicht mehr möglich ist, sehr, sehr breit, manchmal sehr, sehr eng, aber z.Zt. ist es noch der ATC-Code der verwendet wird. Ich weiß nicht genau, ob wir hier umsteigen werden. Die MedDRA-Nomenklatur ist ja sozusagen „on the horizon“, aber das Vermarktungskonzept von MedDRA gefällt mir nicht, das lautet nämlich: „die Behörden kriegen es geschenkt“ und die Privatwirtschaft muß dafür bezahlen. Das ist ein Vermarktungskonzept, das Monopole erzeugt und das finde ich nicht so richtig glücklich.

 

Wir haben diesen gesamten Bereich dann eben abgebildet. Der Bereich „Verschiedenes“ ist leider sehr, sehr breit, deswegen ist er hier markiert und Sie sehen z.B., daß solche V-Bereiche, z.B. diesen Teil dann abbilden und ich sagte Ihnen schon das ist nicht 100%. Wir haben einige Klassifikationen verändert, die sind aber erkennbar daran, daß hier entsprechende Kennzeichnungen angebracht worden sind, weil die im ursprünglichen ATC nicht abgebildet waren. Wir haben eine weitere Veränderung angebracht. Wir haben Tierarzneimittel, die im ATC nicht vorgesehen sind mit dem entsprechenden Q noch versehen. Ansonsten glaube ich, brauche ich den ATC-Code nicht näher zu erläutern. Wer ihn nicht kennt, sollte sich die Folien im Detail nochmal angucken.

 

Arzneilich wirksame Bestandteile, Hilfsstoffenwirksame Bestandteile:

Wir unterscheiden also klassisch im System nach dem alten AMG, die sind ja heute zusammengefaßt, daß wir eben den arzneilich wirksamen und den wirksamen Bestandteil, z.B. das Konservierungsmittel extra anbieten. Das glaube ich kann interessant sein, wenn man es mit Allergikern u.ä. zu tun hat und das man hier relativ gut danach suchen kann, als einzelne Suche. Wir haben immer bezogen auf die Grundsubstanz eines Salzes, die ist auch berechnet, aber es sind alle entsprechenden Salze dann einzeln aufgeführt und es gibt ein paar Besonderheiten für Pflanzen und Arzneimittel der besonderen Therapierichtung.

 

Die ASK-Nummer ist die Stoffnummer des BfArM, die ASK-Nummer hat sich relativ gut durchgesetzt und wird auch in vielen anderen Systemen verwendet. Mit dieser Nummer ist der Stoff zu identifizieren. Darüberhinaus gibt es eine Reihe von anderen Nummern-Kreisen, die Zulassungsnummer ist im System drin. Normalerweise erläutern wir das nicht, wie unsere Zulassungsnummer funktioniert, weil dort vertrauliche Informationen sind, aber diesen Teil kann man sich merken. Sie haben immer die Stammform des Arzneimittels, die Stärke und die Darreichungsform, die hier dann hochläuft. Also mit 0,1 anfängt und wenn Sie weitere Darreichungsformen haben sind sie da. Wir haben die Registriernummer für Homöopathika, wir haben die sogenannte Kennziffer für alte Ost-Präparate. Dann haben wir abgesetzt davon die Registernummer. Registriernummer und Registernummer nicht verwechseln. Die Registrier-nummer ist für die Homöopathika, wie ich Ihnen schon sagte; die Registernummer ist das alte AMG 61, was ja jetzt so langsam verschwindet und es gibt eine Sondernummer für radioaktive Arzneimittel nämlich diese Zulassungsnummer.

 

Wenn Sie dann ein solches Suchergebnis mal im Detail angucken, ich hatte eine Reihe von Folien ausgelassen, wenn Sie hier hingucken: ich habe gesucht Triptane  mit Fragezeichen, markiert Front und End. Ich habe nicht genau gewußt, wie Glaxo gerade zufällig heißt und ob die gerade mal wieder verkauft worden sind oder nicht. Deswegen habe ich auch hier markiert und ich habe nur nach verkehrsfähigen Arzneimitteln gesucht und dann kann ich einen solchen „Ergebnis-Bildschirm“ bekommen und Sie sehen das unter Triptan-Glaxo 14 Treffer sind. Man kann vermuten, daß es nicht nur das Sumatriptan ist, sondern das sich die ganzen Parallelimporte sich beispielsweise hier dahinter verbergen. Und dann können Sie entsprechend wählen, wie Sie das ausgegeben haben wollen, o.ä.. Sie können sich sämtliche Dateien aus der Auswahlliste ausgeben lassen. Sie können sehen, daß sich hier verschiedenartige Warenzeichen dahinter verbergen, aber hier Kohl-Pharma ist den meisten als Parallelimporteur geläufig, diese sind dann eben auch hierdrin. Sie können das System weiter verarbeiten.

 

Hier ist jetzt so ein Beispieldokument ausgedruckt, in dem Sie das sehen können. Hier ist also eine Zulassung ausgesprochen. Das Produkt ist noch § 49 unterstellt. Es ist schon einmal verlängert worden, hier können Sie über die Laufzeit des Arzneimittels etwas sehen. Und Sie können eine ganze Reihe von Parallelimporten dazu sehen. Sie werden das gleich noch erläutert bekommen. „V“ heißt die „Vaterzulassung“, „S“ ist die „Sohnzulassung“ und so haben Sie dann Massen von Parallelimporten und Sie wissen, daß es im dezentralen Verfahren europäisch zugelassen worden ist, mit Deutschland als“Erstland“. Die anderen Details will ich eben mal auslassen. Was finden  Sie noch?. Sie finden die Verkaufsabgrenzungen, Sie finden Haltbarkeitsdauer, die Packungsgröße und Sie finden eine Kurzfassung der Anwendungsgebiete. Das ist nicht der Text des Zulassungsbescheides, aber eine Kurzfassung der entsprechenden Anwendungsgebiete und Sie finden natürlich eine komplette Zusammensetzung, allerdings ohne entsprechende Grammangaben. So, das hatte ich schon mal, das lasse ich aus. Dieses sind die z.Zt. gültigen Kürzel für die Produkte, also ob registriert oder zugelassen. Auch das können Sie, wenn Sie mit AMIS arbeiten, sich angucken. Dieses sind Angaben aus denen Sie ersehen können, in welchen Status das Produkt sich befindet, ob es schon verlängert worden ist, ob es noch in der Berichtspflicht ist. Das ist immer eine interessante Angabe, wenn man Nebenwirkungsmeldungen zu dem Bereich aus dem eigenen Umfeld hat, weil man danach sagen kann: ist das jetzt sozusagen noch etwas was neu ist, was den Zulassungsstatus beeinflußt. Denken Sie daran, daß die meisten Rückrufe im ersten bis dritten Jahr nach der Zulassung passieren. Was das dritte Jahr überlebt, das bleibt auch meistens länger auf dem Markt, aber ja leider nicht vor der Zulassung.

 

Packungsgrößen sind entsprechend angegeben, auch das kann man sehen. Die EG-Codes sind angegeben. Das ist die Geschichte mit den Parallelimporten. Parallelimporte werden also als „Vater und Sohn“ entsprechend angegeben. Denken Sie daran, auf dem ersten Disclaimer stand drauf: bei nachzugelassenen oder nachzulassenden Produkten gibt es keine Mitführung für Parallelimporte und erstaunlicherweise gibt es auch viele, viele von Altarzneimitteln, die parallel importiert werden. Die Verkaufsabsetzung ist im System drin, vielleicht für Sie nicht so sehr interessant. Jetzt gucken wir uns mal eine Änderungsanzeige an: Die Änderungsanzeige hier in einem Beispiel-Dokument: wieder auf dasselbe Produkt von Glaxo, auf das ich vorher gegangen bin. Sie haben hier den Anfangsteil genauso wie vorher. Und jetzt kommt der Teil, den ich vorher gesagt habe. Dieser erste Teil ist immer das Stammdokument, entspricht dem Originaldokument, wie es einmal eingereicht worden ist und leider relativ versteckt hier unten zu sehen ist, wie viele Änderungsanzeigen es gibt zu diesem entsprechenden Produkt. Dieses ist nämlich die zweite von elf, nach Stammdokument, das ich hier zufällig ausgewählt habe. Das heißt, man muß über das Stammdokument weiterscrollen und sieht dann irgendwo den Endzustand. Es ist leider z.Zt. nicht möglich, den aktuellen Status zuerst abzubilden. Man muß hier vorne gucken, bei der wievielten Änderungsanzeige bin ich. Und dann können Sie hier sehen, was geändert worden ist, nämlich mit „NEU“. Es hat sich hier der Name des pharmazeutischen Unternehmers verändert, in dem Fall in der zweiten Änderungsanzeige, in zwei von elf ist ein zusätzlicher Vertreiber, in dem Fall hier Cascan mit angegeben. Das finde ich insoweit interessant, weil soweit ich mich erinnere, gehört Cascan zum Hoechst-Konzern. (Einwand: gehört jetzt zu Glaxo !!!)

 

Gehen wir als nächstes auf die Stoffdatenbank. Wenn Sie im Bereich der Stoffdatenbank drin sind, dann werden jetzt ebenfalls solche Scroll-Elemente angegeben. Ich habe hier jetzt mal „Naratriptan“, wieder Glaxo-Produkt, eingegeben und nach diesen Bereichen können Sie entsprechend eben suchen. Sie finden dann mit dieser Maskierung zwei Dokumente und dann können Sie sehen, was dort entsprechend angegeben ist. Relativ interessant, vielleicht nicht für den praktisch tätigen Apotheker, aber für die Industrie ist eben, das die Pflichtangaben da sind, wie das Produkt zu bezeichnen ist, auch im entsprechende Zulassungsstatus und das eben die entsprechenden Salze, in welcher Form ist es im System drin, angegeben sind. ASK-Nummer, CAS-Nummer, verschiedene Bezeichnungen, wobei immer das System so ist, das die erste Bezeichnung zu verwenden ist. Da drunter dann veralterte Bezeichnungen und im letzten Fall noch die wissenschaftliche Bezeichnung, also nach entsprechender IVPAC-Nomenklatur gehen muß. Wir haben aber auch Synonyme und Monographie-Bezeichnungen, unsere Monographie-Bezeichnung heißt z.B. Arzneibuch-Bezeichnung in dem entsprechenden System.

 

Verunreinigungen sind im System drin, soweit angegeben und Prüfmethoden nach DAB, d.h. Sie finden von hier aus einen Link zu dem entsprechenden DAB-Monographien, soweit es welche gibt zu den Arzneistoffen.

 

Ich möchte jetzt weiter übergehen zu dem Bereich des Common Technical Documents und anderer neuerer Entwicklungen, die wir im Moment haben und die dann entsprechende Konsequenzen haben für unsere Arbeit. Man hat auf europäischer Ebene zusammen mit Japan und den USA entschieden, daß die Art und Weise wie Arzneimitteldaten eingereicht werden, wie sie präsentiert werden, in der Zukunft vereinheitlicht werden sollen und dabei ist dieses CTD entstanden, das Common Technical Document. Das ist nicht sehr weit weg von dem jetzigen Aufbau in Europa, aber was relativ neu ist, ist das daraus eine elektronische Form entwickelt worden ist, d.h. in naher Zukunft wird es rein elektronische Einreichungen europaweit geben können, und damit wird sich natürlich für uns die Situation erheblich erleichtern, entsprechende Daten dann auch weiterzugeben und zu präsentieren, weil eben die entsprechenden Daten elektronisch eingereicht werden. Das macht z.T. große Probleme für die Industrie. Sie müssen bedenken, daß Produkte die jetzt zur Zulassung kommen, z.T. vor 10 Jahren die Synthese verlassen haben und das Massen von Daten, die seitdem erhoben worden sind, nicht unbedingt in moderner technologischer Form erhoben worden sind. Wenn Sie 10 Jahre zurück blicken, dann sind wir Anfang der 90‘er Jahre, ich glaube da war 486 der aktuelle Rechner und ich glaube dass es damals noch nicht sehr verbreitet große Diskettenlaufwerke gab und dass es noch relativ schwierig war, vernünftige Scanner zu haben. Und wenn ich mich richtig erinnere gab es zu dem damaligen Zeitpunkt keine OCR-Software, die wirklich lief, d.h. man konnte beim Scannen sicher sein, daß das billiger und vernünftiger war, das per Hand wieder abzutippen, als das nachträglich zu bearbeiten und zu versuchen Scanner-Texte zu erkennen. Und dieses führt natürlich dazu, daß viele, viele dieser Daten damals schlecht abgelegt worden sind. Damals ist ein Format sehr verbreitet gewesen, für die Fachleute unter Ihnen das TIF heißt und das TIF-Format hier eigentlich gar kein schlechtes Format, hat aber einen riesen Nachteil, das man daraus keine Details extrahieren kann, es sei denn es sind Standard Word-Schriften. Das konnte man mit TIF erkennen, aber z.B. Graphiken o.ä. kann sie nicht erkennen. Und wenn Sie so wie das Institut die Dinger automatisiert gescannt haben, dann hatten Sie eine Seite, auf der war ein Kaffeefleck und dieses Ding wurde als TIF-Dokument sofort eingescannt. Da scannen oder nicht-scannen nur nach Prozent Weißanteil berechnet wurde und wenn Sie dann eine leere Seite eingescannt haben die nicht paginiert war, dann haben Sie riesige Wieder-findungsprobleme. Wenn das 500 x passiert bei einem 5000 Seiten Dokument, was viel ist aber vorkommt, dann finden Sie keine Referenz wieder. Weil lauter leere Seiten als Seiten vom Scanner erkannt worden sind, aber nicht in der Paginierung der ursprünglichen Akte drin war. Und alles das macht es ausgesprochen schwer, alte Daten zu übernehmen. Also ich schätze, das es noch eine ganze Zeit lang dauern wird. Wir haben uns entschlossen, das in XML zu machen. Wir werden die Originaldaten, die nicht scannbar sind für den PDF-Format übernehmen und SAS für die Daten die elektronisch verarbeitbar sind. Wir akzeptieren, das wird wohl auch längere Zeit noch so bleiben, RTF-Format für die Fach- und Gebrauchsinformation, weil wir es in der Art und Weise auch zur Verfügung stellen werden. Ich weiß nicht wie weit Sie vertraut sind mit der AMG-EV für Arzneimittelgesetz den entsprechenden elektronischen Einreichungsverordnung. Die pharmazeutischen Unternehmer sind heute per Gesetz gezwungen, bestimmte Teil der Fach- und Gebrauchsinformation elektronisch zuzuliefern, in RTF-Formaten. Es ist neben dem Common Technical Document diese Einreichungsverordnung weiter gültig, so dass dort also auch in gewisser Zukunft Sicherheit für die Datenpräsentation existiert. Was passiert bei dieser Einreichungsverordnung. Es ist eigentlich ein sehr, sehr einfaches System. Der pharmazeutische Unternehmer meldet nach bestimmten Prinzipien die Dinge per e-mail an unseren Mail-Server. Die werden dort geprüft, rein elektronisch, nicht mechanisch. Auf z.B. Inkonsistenzen, ob die Nummernkreise stimmen o.ä.. Und dann werden diese Bereich einmal distributiert an die Mitarbeiter in die entsprechenden Daten und werden dort dann sozusagen weiterverarbeitet in intellektueller Form, sie werden aber auch elektronisch verarbeitet, in die Texte zerlegt und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Wenn jetzt ein Mitarbeiter, der beispielsweise die Fach- und Gebrauchsinformation anpaßt, durch die Bearbeitung, dann kann er das direkt in den entsprechenden Texten und gibt die dann frei. Diese beiden Wege werden miteinander verglichen und daraus werden wiederum entsprechende Metadaten erzeugt, die entweder intern weitergehen ober aber nach außen gehen und dann nach außen veröffentlicht werden und dann auch für Sie sichtbar werden. Wir versprechen uns davon, und haben das auch in der Nachzulassung jetzt gesehen, eine erhebliche Beschleunigung des Verfahrens. Das Institut hat früher ungefähr 2000 bis 2500 Anträge pro Jahr bearbeitet; wir bearbeiten z.Zt. jetzt 5000 Anträge pro Jahr und dazu 5000 Verlängerungsanträge, d.h. wir haben hier ganz erhebliche Veränderungen für die Mitarbeiter in der Art der Bearbeitung, aber erheblich mehr „Output“-Erhöhung. Was werden wir weiter machen. Wir sind im Moment dabei die elektronische Signatur endlich möglich zu machen. Das Signaturgesetz gibt es ja schon lange, aber es gibt bis heute keine funktionierende Trust-Center.. Wir haben drei oder vier Trust-Center in Deutschland, die aber alle propietäre Verfahren verwendet, z.B. die Deutsche Bundespost arbeitet nur mit Microsoft-Produkten zusammen und mit niemandem sonst und daher ist das für uns zum großen Teil nicht brauchbar. Wir sind im Moment dabei, ein Verfahren zu entwickeln, was diese elektronische Signatur möglich macht, aber unter Umständen nur für den Bereich der pharmazeutischen Unternehmer und dann würde DIMDI Trust-Center, dann würden auch langfristig Papiereinreichungen wegfallen. Wie wir uns das im Moment vorstellen ist hier dargestellt. Der pharmazeutische Unternehmer muß sich einmal irgendwo, das kann im Institut sein, das kann auf Messen sein, o.ä. persönlich identifizieren. Das Gesetz schreibt vor, dass das einmal sozusagen physikalisch gemacht werden muß. Eine Kopie des Personalausweis, die Vollmacht des Unternehmens, dass diese Person handeln darf und er muss seinen öffentlichen Schlüssel bekannt geben. Und dann läuft dieser entsprechende Prozeß ab, bei den entsprechenden Signierern, so daß wir dann mit dem privaten Key, wie Sie das allgemein gewöhnt sind, die entsprechenden Dinge veröffentlichen können. Ich habe das, als ich das letzte Mal hier war im Detail erklärt, das möchte ich nicht nochmal wiederholen. Aber wir werden in Zukunft ein relativ sicheres System in diesem Bereich haben.

 

Das größte Projekt, was wir zur Zeit haben ist die elektronische Einreichung von Unerwünschten Arzneimittelwirkungen. An dieser Stelle wollen wir vorgehen in üblicher Art und Weise, dass wir ein internationalen Standard nehmen, den Individual Case Study Report, der wiederum von ICH verabschiedet worden ist, der auch wieder auf XML aufsetzt, der die Einreichung via Internet ermöglicht, aber die elektronische Signatur erforderlich macht. Dazu muß das AMG geändert werden, das ist aber in der Planung. Es soll entweder eine 13. Novelle geben oder gar, was ich hoffe, eine Neuschreibung des Gesetzes und wir sind im Moment dabei, ein völlig neues UAW-System zu bauen. Die Ausschreibung ist abgeschlossen, das Datenbanksystem ist definiert und Mitte 2004 werden wir das in den Produktionsprozeß übernehmen können, so wie es im Moment geplant ist und wie so oft ist das, was dahintersteht, die europäisch treibende Kraft. Sie erinnern sich sicherlich alle an Cerivastatin ungefähr vor einem Jahr. Arzneimittel-Skandalfälle, die treten ja immer wieder auf und manchmal sind sie wie in dem Fall keine Skandale und manchmal nützen sie dazu, dass man die Situation verbessert und Cerivastatin war für die EMEA der Grund, das Arzneimittelsicherheitssystem zu überprüfen und es stellte sich eben heraus, das es kein europäisches Produktregister gibt. Niemand in Europa weiß, welche Arzneimittel auf welchem Markt sind. Das ist natürlich eine Katastrophe für die Sicherheit. Darüberhinaus gibt es kein einheitliches Meldesystem für die Pharmakovigilanz. Alle Nebenwirkungsmeldungen werden national gemeldet. Wir in Deutschland haben, wie Sie vielleicht wissen, eine sehr, sehr breite Meldeverpflichtung. Uns muß alles gemeldet werden, was national auftritt, was schwerwiegend unerwartet ist innerhalb von 15 Tagen, aber es muß auch alles gemeldet werden, was international auftritt. Und dann haben wir ein Meldesystem, was über Individual-Meldung des Arztes, Meldung des Pharmazeutischen Unternehmers, Meldung der Arzneimittelkommission der Ärzteschaft, der Apothekerschaft von Verwandten und Freunden, u.s.w. oder ähnlichem passiert und wenn Sie ganz viel Pech haben, wenn sie nur einen einzigen Fall nehmen von jemanden der blau angelaufen ist und anschließend grün gepunktet aussah, wird das eine Arzneimittelkatastrophe mit 18 – 20 Meldung. Denn jeder der im System melden kann, meldet. Und wenn Sie sich dann auch noch angucken, das extrem unvollständig gemeldet wird, insbesondere die Meldungen von den Ärzten direkt sind in der Regel die Katastrophe. Vertretbar sind in der Regel die Meldungen der Apothekerschaft und sehr gut sind die Meldungen, die von den pharmazeutischen Unternehmern abgegeben werden, weil die natürlich ein eigenes Interesse daran haben, vernünftig zu melden. Aber das dann zuzuordnen, das diese 18 Meldungen, die sie unter Umständen auf dem Tisch haben, nur ein einziger Fall sind, wird schwer. Und da soll also dieses System entsprechend helfen und wie gesagt Mitte 2004, wenn es ihr Symposium noch gibt, dann kann ich vielleicht zu diesem Zeitpunkt darüber erzählen. Und damit danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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