Promotionsföder(finanzierungs)möglichkeiten:
1. Das Internetportal stipendiumplus.de
Auf
Stipendium Plus - Begabtenförderung im Hochschulbereich werden die Profile und Vorgehensweisen der einzelnen Einrichtungen vorgestellt und zu
einigen Werken werden spezifische
Angebote für einzelne Zielgruppen benannt. Es bietet einen Überblick über
Anforderungen und Leistungen der zwölf Begabtenförderungswerke sowie alle notwendigen
Kontaktinformationen. Dort finden Sie auch Informationen zu einer Bewerbungskampagne,
die auf die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Förderchancen (um fast
50 % seit 2006) hinweisen und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu einer
Bewerbung motivieren möchte. Zudem kann man sich dort umfassend über die gemeinsamen
Fördervoraussetzungen und die grundsätzliche Ausrichtung aller Förderungswerke
informieren.
2. Begabtenförderungswerke
Zu diesen gemeinsamen Grundsätzen zählt das Prinzip der Individualförderung. Da
die Begabtenförderung auf die Unterstützung des einzelnen
Nachwuchswissenschaftlers und dessen persönlicher Entwicklung zielt, ist eine projekthafte
Förderung nicht vorgesehen. Alle Einrichtungen werden an den Hochschulen durch
Vertrauensdozenten vertreten. Neben den fachlichen und persönlichen Aspekten
legen die Werke Wert auf das Engagement der Stipendiaten in Staat und
Gesellschaft. Aus diesem Grund ist es für den Promovierenden wichtig, das für
ihn geeignete Förderungswerk zu finden, da diese - mit Ausnahme der
Studienstiftung des deutschen Volkes - entweder einer der demokratischen
Parteien oder der beiden großen Konfessionen, der Wirtschaft oder den Gewerkschaften
weltanschaulich nahestehen und von ihren Stipendiaten erwarten, dass sie an der
Arbeit der Stiftung interessiert sind und aktiv daran teilnehmen. Im
vergangenen Jahr wurden die elf etablierten Werke um das Ernst Ludwig Ehrlich
Studienwerk (ELES) ergänzt, das besonders begabte jüdische Doktoranden unterstützt.Ein Promotionsstipendium ist zunächst auf zwei
Jahre angelegt und kann u.U. aus fachlichen oder persönlichen Gründen verlängert
werden. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. Die Stipendiaten erhalten -
einkommensabhängig - monatlich 1.050 EUR. Darüber hinaus können eine Forschungskostenpauschale
von 100 EUR, ein Familienzuschlag von 155 EUR und Kinderbetreuungskosten von
155 bis 255 EUR bewilligt werden. Die Begabtenförderungswerke vergeben, was die
Zahl, die Laufzeit und die Stipendien-Höhe anbelangt, die meisten Promotionsstipendien
in Deutschland. Die jeweiligen Internet-Auftritte finden Sie am einfachsten auch
über
Stipendium Plus - Begabtenförderung im Hochschulbereich
3. Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (Achtung, für DRA gibt es
diese Möglichkeit nicht!)
Promovenden werden durch Doktoranden-Stipendien innerhalb von
Graduiertenkollegs gefördert. In diesen befristeten Einrichtungen haben die
Doktoranden die Möglichkeit, ihre Dissertation im Rahmen eines koordinierten, von
mehreren Hochschullehrern getragenen Forschungsprogramms zu erstellen. Die
interdisziplinäre Ausrichtung ist ein besonderes Merkmal dieser Kollegs. Von
den im Rahmen der Exzellenzinitiative eingeführten Graduiertenschulen
unterscheiden sie sich durch eine engere thematische Fokussierung und eine
begrenztere Teilnehmerzahl. Aktuell werden insgesamt 216 Kollegs gefördert.
Neben den Stipendien können zusätzlich Mittel für Reisen, Tagungen etc. beantragt
werden. Voraussetzung für ein Stipendium ist ein überdurchschnittlich gutes
Examen. Das Thema der Dissertation muss zudem zum Thema des jeweiligen Kollegs
passen. Die Förderungsdauer beträgt zwei Jahre plus maximal ein weiteres Jahr.
Die Stipendien-Höhe liegt monatlich zwischen 1.000 und 1.356 EUR, hinzu kommt
ein Sachkostenzuschuss von 103 EUR. Zusätzlich zum Stipendium wird seit letztem
Jahr eine Kinderzulage in Höhe von monatlich 400 EUR für ein Kind zuzüglich
jeweils 100 EUR für jedes weitere Kind im Alter bis zu 18 Jahren gezahlt. Doktoranden,
die an einem Graduiertenkolleg teilnehmen möchten, wenden sich direkt an das
betreffende Kolleg, da die Stipendien von den einzelnen Graduiertenkollegs
vergeben werden. Eine Liste der geförderten Kollegs und weitere Informationen
finden Sie unter http://www.dfg.de/foerderung/programme/listen/index.jsp?id=GRK
4. Steuerliche Vergünstigungen
Kosten, die im Zusammenhang mit der Promotion entstehen, können seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs
(BFH) von 2003 als Werbungskosten und damit in unbegrenzter Höhe steuerlich
geltend gemacht werden. Voraussetzung ist der Nachweis, dass der Erwerb der
Doktorwürde für das berufliche Fortkommen nahezu unentbehrlich oder zumindest
von erheblicher Bedeutung ist und dadurch ein Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen
Einnahmen besteht. Kann der Nachweis einer beruflichen Veranlassung der Promotion
nicht erbracht werden, zählen die entstandenen Aufwendungen zu den
Ausbildungskosten und können als Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag von 4.000
EUR pro Kalenderjahr geltend gemacht werden. Angerechnet werden neben den
Druckkosten für die Dissertation auch die Kosten für Semesterbeiträge,
Arbeitsmaterialien, Fachliteratur, Fahrt- und Reisekosten. Eine Auflistung
berücksichtigungsfähiger Positionen finden Sie unter
http://www.handelsblatt.de
oder
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/0,2828,285522,00.html
5. Landesgraduiertenstipendien (Achtung, die Länder sind
pleite!)
Neben den vom Bund geförderten Stipendien-Programmen vergeben die
einzelnen Hochschulen Stipendien aus Mitteln des jeweiligen Landeshaushalts.
Diese Landesgraduiertenstipendien beinhalten alle ähnliche
Voraussetzungen. Die Stipendiaten müssen auch hier ein sehr gutes Examen
abgelegt haben und die Dissertation muss einen wichtigen Beitrag für die Wissenschaft
erwarten lassen. Die Förderungsdauer beträgt in der Regel zwei Jahre und kann
in einigen Bundesländern um ein weiteres Jahr verlängert werden. Zur
Antragstellung wendet man sich an die Hochschule, an der die Promotion abgelegt
wird. Jede Hochschule hat eine bestimmte Anzahl von Stipendien zur Verfügung
und entscheidet über die Vergabe. Landesgraduiertenstipendien sind unabhängig
von Studienfach und Studienabschluss.
6. Deutscher Akademischer
Austauschdienst (DAAD)
Der Deutsche Akademische Austauschdienst ist eine gemeinsame Einrichtung der
deutschen Hochschulen und wohl die bekannteste Förderstelle für ausländische
Hochschulabsolventen, die zu einem Forschungsaufenthalt nach Deutschland
kommen. Aber auch Deutsche, die im Ausland Forschungsvorhaben durchführen
wollen, die im Zusammenhang mit ihrer Dissertation stehen, können beim DAAD
Stipendien beantragen. Druckkostenzuschüsse für Veröffentlichungen der
Stipendiaten werden vom DAAD ebenfalls gezahlt. Weitere Informationen finden
Sie unter
http://www.daad.de
7. Private Stiftungen
Neben den staatlich getragenen Stiftungen existiert auch eine Vielzahl privater
Stiftungen, die Stipendien vergeben und Zuschüsse zum Druck von Doktorarbeiten
zahlen. Hier können auch Promovenden eine Unterstützung finden, die die Voraussetzungen
der Begabtenförderungswerke oder der DFG nicht erfüllen. Wichtig für die
Beantragung eines solchen Stipendiums ist das Thema der Dissertation. Die
privaten Stiftungen fördern hauptsächlich Themen, die sich mit dem Schwerpunkt
der Stiftung befassen. Neben der thematischen Orientierung können aber auch
andere Aspekte wie der Hochschulort oder die Hochschule, der Geburts- oder
Wohnort des Bewerbers o.Ä. eine Förderung begründen. Einen guten Überblick über
die forschungsfördernden Institutionen finden Sie auf der Seite
http://www.stiftungen.org
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